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Römisches Recht
Zum Werk Das Privatrechtssystem der römischen Juristen bildet den Grundstock an Normen der Zivilrechtsgesetzbücher Kontinentaleuropas. Es interessiert daher auch heute noch alle Juristinnen und Juristen, die sich um eine tiefere Einsicht in die Strukturen des modernen Rechts bemühen. Das Lehrbuch bietet einen prägnanten Abriss des römischen Privatrechts. Es zeichnet kurz gefasst dessen Entstehung und Wirkungsgeschichte nach - beginnend mit der ...

42,50 CHF

Pflicht und Freiheit des Erblassers
Das Pflichtteilsrecht ist bis heute ein zentraler Bestandteil des Erbrechts. Es sichert den engsten Angehörigen eines Verstorbenen einen Mindestanteil an dessen Nachlass. Jan Dirk Harke zeichnet nach, wie sich dieses Recht allmählich gegen eine zunächst unbegrenzte Testierfreiheit im römischen Vermögensrecht durchsetzte: Um dem Gebot der familiären Verantwortung zu entsprechen, wurde den engsten Verwandten eines Erblassers die Möglichkeit eröffnet, ein Testament, ...

53,50 CHF

Custodia
»Custodia«: At first glance, the sources on liability for custodia in Roman law are characterised by a fundamental inconsistency: on the one hand, the liability of a guardian appears as an automatic consequence of a theft of the thing left to him, on the other hand, as a consequence of a breach of due care. This discrepancy has triggered a ...

91,00 CHF

"Mora debitoris" und "mora creditoris" im klassischen römischen Recht
Beschäftigt man sich mit den Aussagen der römischen Juristen zum Schuldnerverzug, setzt man zunächst stillschweigend voraus, was dem heutigen Rechtsanwender selbstverständlich ist, nämlich, daß bei der Beurteilung der Verzugsfolgen grundsätzlich der gesamte tatsächliche und hypothetische Kausalverlauf bis zum Zeitpunkt der Fallentscheidung berücksichtigt wird. Die Römer dachten anders: Sie ließen den Schuldner nicht für das Ausbleiben der Leistung bis zum Prozeß, ...

91,00 CHF

Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen (BGB) (Soergel). Band 2, Allgemeiner Teil 2: §§ 104-240
Band 2 des Standardwerkes zum BGB enthält in bewährter Qualität nun in der neuen 14. Auflage mit fexiblen Verkaufsmodellen umfangreiche Erläuterungen der §§ 104 bis 240 aus dem Allgemeinen Teil unter Berücksichtigung aktueller Gesetze, Rechtsprechung und Literatur. Enthalten sind im Einzelnen die Kommentierung der Vorschriften über die Rechtsgeschäfte (§§ 104-185), über die Fristen und Termine (§§ 186-193), die Erläuterungen der ...

817,00 CHF

Utilitas Constantiniana
»Utilitas Constantiniana. Private Law Legislation at the Beginning of the Fourth Century« The legislative work of Constantine the Great in the area of private law has the repute of breaking with the tradition of classical Roman law continued up to Diocletian. The comparison of the legislation of both emperors suffers, though, from the asymmetry of the transmission, because only regular ...

109,00 CHF

Actio de dolo
»Actio de dolo. The Roman action for fraud« The Roman action for fraud is characterised by a disproportion between its potential and actual scope: It covers any financial loss caused deliberately and thereby even cases in which damage results from the withholding of a benefit. In order to avoid a circular argument, Roman lawyers apply the lawsuit only on the ...

95,00 CHF

Actio ad exhibendum
»Actio ad exhibendum« Contemporary lawyers are acquainted with the claim to presentation, but hardly know what to do with it. This was quite different in ancient Rome, where his predecessor, the actio ad exhibendum, kept lawyers occupied in many ways. In the sources it appears on the one hand as a preparatory procedure for a litigation on real rights, and ...

95,00 CHF

Iuris prudentia Diocletiana
According to established opinion, Diocletian's chancellery consistently defended classical Roman law against the influence of popular legal ideas from the provinces of the Roman Empire. This picture does not stand up to a critical review of the decisions passed in the field of the law of obligations: Here the imperial chancellery shows itself by no means bound to classical law, ...

136,00 CHF

Wissen und Wissensnormen
Die Frage, ob sich eine Organisation die Kenntnisse ihrer aktuellen oder ehemaligen Bediensteten zurechnen lassen muss, wird von der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet, je nachdem, ob es um eine mögliche Haftung der Organisation oder darum geht, ob sich diese die Einrede der Verjährung entgegenhalten lassen muss. Diese Divergenz widerspricht dem Ansatz, die Wissenszurechnung einheitlich aus § 166 BGB und allgemeinen Erwägungen ...

37,90 CHF

Römisches Recht
Das Privatrechtssystem, das die römischen Juristen entworfen haben, bildet den Grundstock an Normen, den die Zivilrechtsgesetzbücher Kontinentaleuropas und die ihnen nachempfundenen Kodifikationen in anderen Erdteilen gemein haben. Es geht daher auch heute noch die Juristen an, die sich um eine tiefere Einsicht in die Strukturen des modernen Rechts bemühen. Durch eine Befassung mit dem römischen Privatrecht werden der Zusammenhang der ...

38,90 CHF

Der Eid im klassischen römischen Privat- und Zivilprozessrecht
Die Rolle des Eides im römischen Privatrechtsleben ist erst in zweiter Linie ein sozial- oder religionshistorisches und zuvörderst ein dogmatisches Thema. Dessen Untersuchung zeigt, dass der Eid in Rom für sich genommen wirkungslos war und seine Kraft nur aus dem Einverständnis der Gegenseite zog, also gewissermaßen aufgrund eines Vertrags wirkte. Der Eid war kein Beweismittel und galt als Zumutung für ...

107,00 CHF

Gesetzes- und Vertragsauslegung
Mit der Vierteilung der Kriterien für die Gesetzesauslegung in Wortlaut, System, Absicht des Gesetzgebers und objektiven Gesetzeszweck wird auf eine Stufe gestellt, was unterschiedlichen Ebenen angehört: Wortlaut und Gesetzgebungszusammenhang sind nur Hilfsmittel für die Erkenntnis von Intention oder Gesetzeszweck. Entstanden aus einer Weiterentwicklung der Lehre von Savigny und älterer Vorstellungen, sind bei der Anwendung des Auslegungsschemas Konflikte vorprogrammiert - durch ...

104,00 CHF

Besonderes Schuldrecht
Das besondere Schuldrecht erscheint auf den ersten Blick wie ein Sammelsurium disparater Rechtsinstitute, die sich bestenfalls in eine äußere Ordnung zwingen lassen. Der innere Zusammenhang der einzelnen Arten von Schuldverhältnissen erschließt sich erst, wenn man ihrem historischen Ursprung nachgeht. Der Band liefert einen tiefen Einblick in die Struktur der Rechtsinstitute und deckt die historischen Bezüge des geltenden Rechts auf. Grundsatzfragen ...

168,00 CHF

Argumenta Iuventiana - Argumenta Salviana
Einzelne Falllösungen oder Argumentationen, und seien sie noch so markant, vermitteln kein zuverlässiges Bild von der Methode eines römischen Juristen. Dieses entsteht vielmehr erst durch die Gesamtschau seiner Entscheidungsbegründungen, in denen der Jurist selbst Rechenschaft über die von ihm gewählte Art der Rechtsfindung ablegt. Sie gleichsam statistisch auszuwerten ist das Ziel der vorliegenden Arbeit. Während der erste Teil eine kurze ...

126,00 CHF

Studien zu Vertrag und Eigentumserwerb im römischen Recht
In diesem Band sind vier Studien zu Grundfragen des römischen Vertragsrechts zusammengefasst: Weshalb entwickelte sich gerade in Rom die in der antiken Welt sonst weitgehend unbekannte Vorstellung, dass die Verpflichtung aus einem Vertrag auf dem Leistungsversprechen beruht, das man mit dem Vertragsschluss abgegeben hat? Gibt es einen Zusammenhang dieser Vorstellung mit dem Wirtschaftssystem in Rom und anderen antiken Kulturen? Wie ...

67,00 CHF

Schuldnerverzug
Das römische Recht des Schuldnerverzugs sperrt sich gegen die heute gängige Vorstellung, die schuldhafte Verzögerung einer Leistung bedeute eine Nichterfüllung der Leistungspflicht in Ansehung der Zeit. In Rom wurde der Schuldner nämlich nicht für die Folgen der Verzögerung, vielmehr dafür haftbar gemacht, daß er zum Leistungstermin nicht geleistet hatte. Dies hatte zur Folge, daß das hypothetische Schicksal der rechtzeitigen Leistung ...

80,00 CHF

Argumenta Papiniani
Der besondere Einfluss der Rhetorik, den das Werk des spätklassischen Juristen Papinian kennzeichnet, hat auch das Urteil späterer Juristen über seine wissenschaftliche Leistung geprägt und gleichermaßen Anerkennung und Ablehnung provoziert. Seine Methode der Rechtsfindung zu erkunden war das Ziel einer Tagung im Kloster Bronnbach. Die hierzu geleisteten Beiträge gelten der Regelbildung und den Absurditätsargumenten bei Papinian, seiner Argumentation in Pfandrechtsfragen ...

104,00 CHF